Nach den immer häufiger werdenden Naturschadenereignissen hat sich der Bundestag am 31.03.23 für eine Einführung einer verpflichtenden Elementarschadendeckung ausgesprochen. Was dies im Detail bedeutet und was nun auf Eigentümer zu kommt hat die Redaktion von Haufe sehr gut in Ihrem Beitrag zusammengefasst:

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/sturmschaeden-fuer-die-versicherung-dokumentieren_84342_212002.html