Seit Jahren wurde sie etwa von den ehemaligen Arbeitsministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles gefordert, nun soll sie 2019 kommen: die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler.

Die Pflicht gilt für alle selbstständig arbeitenden Berufstätigen, die bisher noch nicht für das Alter vorsorgen. Ziel ist es, die Altersarmut gerade in dieser Personengruppe zu senken.

Gestaltung der Altersvorsorgepflicht

Arbeitsminister Heil plant Ende des Jahres 2019 ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen. Die verpflichtende Altersvorsorge soll dabei gründerfreundlich ausgestaltet sein.

Sie betrifft alle Menschen, die nicht bereits obligatorisch rentenversichert sind, etwa im Rahmen eines berufsständischen Versorgungswerks. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen alle selbstständig arbeitenden Menschen künftig zwischen

• der gesetzlichen Rentenversicherung,
• der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und
• einem Versorgungswerk (gilt etwa für Ärzte und Anwälte)

wählen. Die Vorsorgeform muss insolvenz- und pfändungssicher sein sowie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Dieses liegt derzeit bei durchschnittlich 800 Euro im Monat.

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